DGUV/ BG
Unserer Praxis wurde die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung kernspintomografischer (und computertomografischer) Leistungen für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger erteilt. Die Genehmigung ist Arzt-gebunden.
Wir erfüllen die fachlichen und apparativen Voraussetzungen für diese Untersuchungen. Gerne nehmen wir Terminvereinbarungen hierfür entgegen. Am Untersuchungstag benötigen wir vom Patienten den D-Arzt-Bericht mit allen relevanten klinischen Angaben und personenbezogenen Daten.
Bitte achten Sie auch darauf, dass die Art der Heilbehandlung vermerkt wurde. Im Anschluss an die Untersuchung erhalten die Patienten einen Datenträger, auf (Ihren) Wunsch hin ggfs. auch Papierausdrucke und/oder einen Kurzbericht, ergänzend erfolgt eine ausführliche Befunderstellung für Sie (und den UV-Träger).